Totalschaden

Totalschaden: Was steht mir zu?

Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also den Wiederbeschaffungsaufwand. Dazu kommen Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer, Ab- und Anmeldekosten, Gutachter- und Abschleppkosten sowie eine Kostenpauschale. Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren.

Frontschaden an einem grauen Mercedes-AMG nach einem Unfall

Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden

Von einem technischen Totalschaden spricht man, wenn sich das Fahrzeug gar nicht mehr sicher instand setzen lässt, etwa nach einem schweren Aufprall mit verzogener Karosseriestruktur oder nach einem Brand. Das ist eher selten.

Viel häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden. Die Reparatur wäre technisch möglich, würde aber mehr kosten als der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein vergleichbares Fahrzeug beim Händler. Gerade bei älteren Autos ist diese Grenze schnell erreicht, weil schon ein mittlerer Schaden mit Airbags, Scheinwerfern und Sensoren mehrere tausend Euro kosten kann.

Ob ein Totalschaden vorliegt, ergibt sich aus dem Gutachten. Ich ermittle dafür Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert und stelle sie gegenüber.

So wird gerechnet

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommen Sie in der Regel den Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat. Den Restwert erzielen Sie selbst, indem Sie das Fahrzeug verkaufen.

Ein Beispiel: Ein vergleichbares Fahrzeug kostet beim Händler 12.000 Euro. Für Ihr Unfallfahrzeug liegt ein Angebot über 3.000 Euro vor. Die Versicherung zahlt dann 9.000 Euro, und aus dem Verkauf des Wracks erhalten Sie weitere 3.000 Euro. Zusammen ergibt das die 12.000 Euro, die Sie für ein Ersatzfahrzeug brauchen.

Ein Punkt wird oft übersehen. Im Wiederbeschaffungswert steckt je nach Fahrzeugmarkt Umsatzsteuer. Diesen Anteil erstattet die Versicherung in der Regel nur, wenn Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufen und dabei Umsatzsteuer anfällt. Heben Sie den Kaufvertrag deshalb auf.

Wie ich den Wiederbeschaffungswert ermittle

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Vergleichbar heißt gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und ähnliche Ausstattung. Ich ermittle ihn mit den Bewertungsdaten von DAT und Audatex und gleiche ihn mit aktuellen Angeboten auf dem Markt ab.

Dabei achte ich auf Details, die den Wert spürbar beeinflussen. Dazu gehören Sonderausstattung, ein lückenloses Serviceheft, neue Reifen, eine frische Hauptuntersuchung oder ein gepflegter Innenraum. Umgekehrt mindern Vorschäden, hohe Laufleistung oder Mängel den Wert. Je genauer ich Ihr Fahrzeug kenne, desto realistischer wird der Betrag. Halten Sie deshalb Fahrzeugschein, Serviceheft und Rechnungen über größere Arbeiten bereit, wenn ich komme.

Gerade beim Totalschaden lohnt sich diese Sorgfalt. Jeder Euro, den der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt ist, fehlt Ihnen beim Kauf des Ersatzfahrzeugs.

Reparieren trotz Totalschaden: die 130‑Prozent-Regel

Viele hängen an ihrem Auto und möchten es lieber reparieren als ersetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist das möglich, wenn die Reparaturkosten zusammen mit einer etwaigen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro wären das bis zu 13.000 Euro.

Die Voraussetzungen

  • Die Reparatur erfolgt fachgerecht und in dem Umfang, den das Gutachten vorgibt
  • Sie nutzen das Fahrzeug danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate
  • Abgerechnet wird konkret nach Rechnung, nicht fiktiv nach Gutachten

Wird nur teilweise oder mit Gebrauchtteilen unterhalb der Gutachtenvorgaben repariert, gibt es meist nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Liegen die Kosten über 130 Prozent, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig. Dann zahlt die Versicherung ebenfalls nur den Wiederbeschaffungsaufwand, und Sie tragen den Rest der Reparatur selbst.

Der Bereich bis 100 Prozent

Liegen die Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert, ist das kein Totalschaden im engeren Sinn. Sie können reparieren lassen. Wer in diesem Bereich fiktiv nach Gutachten abrechnen möchte, muss das Fahrzeug in der Regel ebenfalls sechs Monate weiter nutzen.

Der Restwert: Vorsicht vor dem schnellen Verkauf

Den Restwert ermittle ich anhand konkreter Angebote, unter anderem über die Restwertbörsen CARTV und WinValue. Entscheidend ist dabei, dass die Angebote verbindlich sind und für Sie ohne großen Aufwand erreichbar, also zum Beispiel mit Abholung in Köln. Die Angebote gelten meist nur für eine begrenzte Zeit, deshalb sollten Sie nach dem Gutachten nicht lange warten.

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Sie Ihr Fahrzeug grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, der im Gutachten steht, ohne vorher die Versicherung zu fragen. Legt die Versicherung Ihnen vor dem Verkauf ein höheres, seriöses Angebot vor, das Sie ohne Weiteres annehmen können, müssen Sie es in der Regel berücksichtigen. Kommt ein solches Angebot erst, wenn Sie bereits verkauft haben, ist es meist unbeachtlich.

Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht spontan an den erstbesten Aufkäufer, der an der Unfallstelle oder in der Werkstatt auftaucht. Liegt der Preis unter dem Restwert aus dem Gutachten, wird Ihnen trotzdem der höhere Wert angerechnet, und die Differenz fehlt Ihnen.

Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer

Auch beim Totalschaden steht Ihnen für die Zeit ohne Auto Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu. Maßgeblich ist hier nicht die Reparaturdauer, sondern die Wiederbeschaffungsdauer. Das ist die Zeit, die man üblicherweise braucht, um ein vergleichbares Fahrzeug zu finden, zu kaufen und zuzulassen. Ich gebe sie im Gutachten an. Hinzu kommt eine angemessene Zeit, um das Gutachten zu lesen und eine Entscheidung zu treffen.

Wie viel das pro Tag ist und welche Voraussetzungen gelten, erkläre ich im Beitrag Nutzungsausfall, wie viel pro Tag?

Was außerdem erstattet wird

  • Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs, einschließlich neuer Kennzeichen
  • Abschlepp- und Standkosten bis zum Verkauf
  • Gutachterkosten und Anwaltskosten
  • Eine Kostenpauschale, meist 25 Euro
  • Fest eingebaute Extras, soweit sie nicht schon im Wiederbeschaffungswert stecken

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt auch hier, dass Sie diese Positionen fordern müssen. Die Versicherung rechnet nicht von sich aus alles ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht achtet darauf, dass nichts fehlt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Wie viel Geld bekomme ich bei einem Totalschaden?

In der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Dazu kommen Nebenkosten wie Nutzungsausfall, Ab- und Anmeldung, Gutachter- und Abschleppkosten.

Darf ich mein Auto trotz Totalschaden reparieren lassen?

Ja, wenn die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, fachgerecht nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Haben Sie bereits zum Restwert aus Ihrem Gutachten verkauft, meist nicht. Liegt Ihnen das höhere Angebot vor dem Verkauf vor und ist es seriös und ohne Weiteres annehmbar, sollten Sie es berücksichtigen.

Wie lange bekomme ich bei einem Totalschaden Nutzungsausfall?

Für die Wiederbeschaffungsdauer, die im Gutachten steht, plus eine angemessene Überlegungszeit. Verzögern Sie die Ersatzbeschaffung ohne Grund, kann der Anspruch gekürzt werden.

Onur Karagöz

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