Ansprüche
Nutzungsausfall: Wie viel Geld pro Tag steht mir zu?
Kurz gesagt
Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen Nutzungsausfall zu. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch und liegt je nach Fahrzeuggruppe grob zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Wie viele Tage erstattet werden, ergibt sich vor allem aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten.

Was Nutzungsausfall ist
Ihr Auto ist mehr als ein Gegenstand, den Sie besitzen. Sie brauchen es, um zur Arbeit zu kommen, Kinder abzuholen oder einzukaufen. Fällt es durch einen unverschuldeten Unfall aus, entgeht Ihnen dieser Nutzen. Dafür gibt es eine Entschädigung, auch wenn Sie keine Kosten für Taxi oder Bahn nachweisen.
Der Nutzungsausfall wird als fester Tagessatz gezahlt. Sie müssen also nicht belegen, was Ihnen konkret gefehlt hat. Dafür nehmen Sie keinen Mietwagen in Anspruch. Beides zusammen gibt es nicht.
Wie viel pro Tag: die Tabelle
Die Höhe richtet sich in der Praxis nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Sie wird regelmäßig aktualisiert und ordnet Fahrzeuge nach Modell, Motorisierung und Ausstattung in Gruppen ein. Jeder Gruppe ist ein Tagessatz zugeordnet. Je nach Gruppe liegen die Beträge grob zwischen 23 Euro für kleine Fahrzeuge und 175 Euro für die oberste Gruppe.
In welche Gruppe Ihr Auto gehört, stelle ich im Gutachten fest. Ein Kleinwagen landet weit unten, ein großer SUV oder eine sportliche Oberklasse-Limousine weit oben. Für Motorräder gibt es eigene Werte. Sie sind in der Regel niedriger, weil ein Motorrad seltener als einziges Verkehrsmittel dient.
Ältere Fahrzeuge
Bei älteren Fahrzeugen wird der Tagessatz häufig herabgestuft, meist um eine Gruppe, bei sehr alten Fahrzeugen auch um mehr. Der Gedanke dahinter ist, dass ein älteres Auto einen geringeren Nutzungswert hat als ein neues Modell derselben Klasse. Wie weit herabgestuft wird, hängt vom Einzelfall und auch vom Pflegezustand ab.
Wie viele Tage erstattet werden
Grundlage ist die Reparaturdauer, die ich im Gutachten angebe. Sie ergibt sich aus den Arbeitszeiten der Kalkulation und dem üblichen Ablauf in einer Fachwerkstatt, gezählt in Kalendertagen. Bei einem Totalschaden tritt an ihre Stelle die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, um ein vergleichbares Fahrzeug zu finden und zuzulassen.
Hinzu kommen die Tage bis zur Besichtigung und eine angemessene Zeit, um das Gutachten zu lesen und eine Entscheidung zu treffen. Verzögert sich die Reparatur aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa weil ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, kann sich der Zeitraum verlängern. Lassen Sie sich solche Verzögerungen von der Werkstatt schriftlich bestätigen.
Sie dürfen die Sache aber nicht unnötig in die Länge ziehen. Können Sie die Reparatur nicht vorfinanzieren, teilen Sie das der gegnerischen Versicherung früh und schriftlich mit. Sonst riskieren Sie, dass Tage abgezogen werden.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Fahrzeug fällt in eine Gruppe mit einem Tagessatz von 50 Euro. Bis zur Besichtigung vergehen zwei Tage, das Gutachten nennt eine Reparaturdauer von sechs Tagen, und nach dem Gutachten brauchen Sie einen Tag, um einen Termin zu vereinbaren. Dann stehen Ihnen für neun Tage zusammen 450 Euro zu. Die Werte sind nur ein Beispiel, die tatsächlichen Sätze entnehme ich für Ihr Fahrzeug der aktuellen Tabelle.
Die Voraussetzungen
- Der Unfall war unverschuldet, bei Teilschuld gibt es den Anteil nach Haftungsquote
- Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollen
- Sie hätten es auch nutzen können, etwa weil Sie nicht im Krankenhaus lagen
- Sie haben keinen Mietwagen genommen
- Das Fahrzeug war wirklich nicht nutzbar, weil es nicht fahrbereit war oder in der Werkstatt stand
Ist Ihr Auto nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher, bekommen Sie Nutzungsausfall meist nur für die Tage, an denen es tatsächlich in der Werkstatt steht. Steht im Haushalt ein Zweitwagen bereit, den Sie ohne Weiteres nutzen können, kann der Anspruch ganz entfallen. Lagen Sie verletzt im Krankenhaus, kommt es darauf an, ob zum Beispiel ein Familienmitglied das Auto in dieser Zeit gefahren hätte.
Warum das Gutachten hier so wichtig ist
Ohne Gutachten fehlt eine belastbare Angabe zur Reparaturdauer. Die Versicherung setzt dann gern eine kurze Dauer an, und Sie müssen jeden weiteren Tag begründen. Auch die Einstufung in die richtige Fahrzeuggruppe ist nicht immer eindeutig, gerade bei Sondermodellen oder starken Motorisierungen. Im Gutachten halte ich beides fest, nachvollziehbar und mit Bezug auf Ihr konkretes Fahrzeug.
Ein Kostenvoranschlag enthält diese Angaben in der Regel nicht. Wer nach einem unverschuldeten Unfall Nutzungsausfall geltend machen möchte, ist mit einem Gutachten deshalb deutlich besser aufgestellt.
Mietwagen statt Nutzungsausfall
Statt der Tagespauschale können Sie auch einen Mietwagen nehmen. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung, allerdings nur in angemessener Höhe und für die erforderliche Dauer. Mieten Sie ein Fahrzeug derselben Klasse, wird oft ein kleiner Abzug für ersparte Kosten am eigenen Auto vorgenommen. Viele mieten deshalb eine Klasse tiefer.
Wer viel fährt oder beruflich auf ein Auto angewiesen ist, ist mit einem Mietwagen meist besser bedient. Wer im Alltag in Köln auch gut mit Bahn und Rad zurechtkommt, nimmt oft lieber den Nutzungsausfall. Klären Sie die Mietwagenfrage am besten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, damit es später keinen Streit über Tarife gibt.
Sonderfälle: Firmenwagen, Motorrad und E‑Auto
Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen, etwa Taxis oder Handwerkerfahrzeugen, gibt es in der Regel keinen pauschalen Nutzungsausfall. Stattdessen werden entgangener Gewinn oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug ersetzt. Mehr dazu auf der Seite für Gewerbekunden und Fuhrparks.
Bei Motorrädern ist der Anspruch umstritten, vor allem wenn ein Auto zur Verfügung steht. Details finden Sie beim Motorrad-Gutachten. Bei Elektroautos dauert die Reparatur häufig länger, weil Diagnose, Teile und spezialisierte Werkstätten knapp sind. Das wirkt sich direkt auf die Zahl der Ausfalltage aus. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie unter Unfall mit dem E‑Auto.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

