Kurz gesagt
Ein Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten eines Fahrzeugschadens, ohne Wertminderung, Reparaturdauer oder ausführliche Beweissicherung. Er reicht in der Regel bei kleinen, klar abgegrenzten Schäden unter der Bagatellgrenze von rund 750 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall erstattet die gegnerische Versicherung auch den Kostenvoranschlag. Anhand von Fotos sage ich Ihnen meist noch am selben Tag, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten sinnvoller ist.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten. Mehr nicht. Er enthält keine Wertminderung, keine Angaben zum Nutzungsausfall und hat vor Gericht kaum Beweiskraft. Bei einem kleinen, klar abgegrenzten Schaden ist das in Ordnung, denn dort geht es meist nur um die Frage, was die Reparatur kostet.
Sobald der Schaden größer ausfällt oder tragende Teile betroffen sein könnten, ist das Unfallgutachten die bessere Wahl. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze und sind Sie nicht schuld, zahlt die gegnerische Versicherung es ohnehin mit. Sie verschenken also nichts, wenn Sie vorher kurz fragen. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Die Bagatellgrenze von rund 750 Euro
Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung des Unfallgegners kein vollständiges Gutachten bezahlen. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Eine feste Zahl im Gesetz gibt es nicht, die Gerichte orientieren sich aber meist an dieser Größenordnung. Maßgeblich ist in der Regel, wie sich der Schaden vor der Beauftragung darstellte, nicht was am Ende herauskommt.
Genau hier liegt die Schwierigkeit. Von außen lässt sich ein Schaden schlecht schätzen. Deshalb sehe ich mir Ihre Fotos an, bevor Sie etwas in Auftrag geben. So treffen Sie die Entscheidung auf einer sachlichen Grundlage und nicht aus dem Bauch heraus.




