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Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was brauche ich?

Kurz gesagt

Liegt der Schaden voraussichtlich unter rund 750 Euro, reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber ist bei einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten die bessere Wahl. Es erfasst neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Reparaturdauer und Beweise, und die gegnerische Versicherung bezahlt es. Ob Ihr Schaden darüber liegt, lässt sich oft schon anhand von Fotos einschätzen.

Onur Karagöz nimmt eine Delle am Radlauf eines Mini aus der Nähe auf

Was ein Kostenvoranschlag leistet

Ein Kostenvoranschlag beziffert, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Er listet Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung auf. Für einen kleinen, klar abgegrenzten Schaden ist das völlig ausreichend, und er ist schnell erstellt.

Mehr leistet er aber nicht. Er enthält keine Wertminderung, keine Angabe zur Reparaturdauer und damit keine Grundlage für Nutzungsausfall. Er sagt nichts über Wiederbeschaffungswert oder Restwert, und ob ein Totalschaden vorliegt, bleibt offen. Vor Gericht hat ein Kostenvoranschlag kaum Beweiskraft, weil er keine ausführliche Dokumentation des Schadens enthält.

Hinzu kommt, dass ein Kostenvoranschlag meist von der Werkstatt stammt, die den Auftrag später selbst ausführen möchte. Das ist nicht verwerflich, aber die Versicherung sieht darin keine neutrale Grundlage. Sie prüft ihn deshalb oft besonders kritisch, und bei Unstimmigkeiten fehlen Ihnen die Fotos und Erläuterungen, um zu widersprechen. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass hinter dem Stoßfänger mehr beschädigt ist, muss nachträglich geklärt werden, ob dieser Schaden wirklich vom Unfall stammt. Das kostet Zeit und Nerven.

Was ein Gutachten zusätzlich enthält

  • Ausführliche Fotodokumentation des Schadens und des gesamten Fahrzeugs
  • Reparaturkosten, kalkuliert mit DAT oder Audatex
  • Merkantile Wertminderung
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls ein Totalschaden in Frage kommt
  • Abgrenzung zu Vorschäden

Ein Gutachten ist damit nicht nur eine Kostenrechnung, sondern ein Beweismittel. Es hält den Zustand des Fahrzeugs nach dem Unfall fest, bevor repariert wird. Kommt es später zum Streit über den Schadenumfang, ist das Gutachten die Grundlage für jede weitere Klärung.

Die Bagatellgrenze als Richtwert

Bei sehr kleinen Schäden muss die gegnerische Versicherung kein vollständiges Gutachten bezahlen. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Eine starre gesetzliche Zahl ist das nicht, aber an dieser Größenordnung orientieren sich die meisten Gerichte. Liegt Ihr Schaden darunter, reicht ein Kostenvoranschlag. Er wird bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ebenfalls erstattet.

Liegt der Schaden darüber und sind Sie nicht schuld, gibt es kaum einen Grund, auf ein Gutachten zu verzichten. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers. Wer sie im Einzelnen übernimmt, erkläre ich unter Wer zahlt den Gutachter?

Warum kleine Schäden oft größer sind

Ein typischer Fall in Köln ist der Parkrempler. Von außen sieht man einen Kratzer und eine kleine Delle im Stoßfänger. Dahinter sitzen bei vielen Fahrzeugen aber Halter, Pralldämpfer, Parksensoren und manchmal ein Radarsensor für den Abstandstempomat. Muss ein Sensor ersetzt und anschließend kalibriert werden, kommen schnell mehrere hundert Euro dazu. Hinzu kommt die Lackierung, die bei Mehrschicht- oder Effektlacken oft auf angrenzende Teile ausgeweitet werden muss.

So wird aus einem vermeintlichen Bagatellschaden schnell ein Schaden von deutlich über 750 Euro. Wer dann nur einen Kostenvoranschlag hat, verschenkt die Wertminderung und hat später kaum Beweise, wenn bei der Reparatur weitere Schäden auftauchen.

Wann ein Kostenvoranschlag reicht

  • Kleiner Kratzer oder kleine Delle ohne Sensoren in der Nähe
  • Beschädigter Außenspiegel oder eine Zierleiste
  • Sie haben den Schaden selbst verursacht und wollen nur die Kosten kennen
  • Ihre Kasko verlangt lediglich einen Nachweis der Reparaturkosten

Wann Sie besser ein Gutachten nehmen

  • Der Schaden liegt voraussichtlich über rund 750 Euro
  • Das Fahrzeug ist jung oder hochwertig, eine Wertminderung kommt in Frage
  • Der Unfallhergang ist strittig und Sie brauchen Beweise
  • Teile hinter der Außenhaut, Sensoren oder Achse könnten betroffen sein
  • Ein Totalschaden ist nicht ausgeschlossen

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen empfehle ich fast immer ein Gutachten, sobald der Unterboden oder die Front betroffen ist. Warum, lesen Sie unter Unfall mit dem E‑Auto.

Sonderfall Kasko und eigene Schuld

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt niemand außer Ihnen oder Ihrer Kasko. Ein Gutachten für Ihr eigenes Fahrzeug müssten Sie dann selbst bezahlen. In vielen Fällen reicht deshalb ein Kostenvoranschlag, um zu entscheiden, ob Sie reparieren lassen, selbst zahlen oder die Kasko in Anspruch nehmen.

Melden Sie einen Schaden der Vollkasko, bestimmt in der Regel die Versicherung, welche Unterlagen sie braucht. Manche Versicherer akzeptieren bei kleinen Schäden einen Kostenvoranschlag, bei größeren schicken sie einen eigenen Sachverständigen. Fragen Sie vorher nach, bevor Sie selbst etwas in Auftrag geben.

Bei Teilschuld liegt der Fall anders. Dann zahlt die Gegenseite einen Teil Ihres Schadens, und das Gutachten wird in der Regel nach der Haftungsquote erstattet. Weil gerade bei strittigen Unfällen Beweise wichtig sind, ist ein Gutachten hier meist sinnvoll.

Was ein Kostenvoranschlag der Werkstatt kostet

Viele Werkstätten berechnen für einen Kostenvoranschlag eine Gebühr, die sie bei einer späteren Reparatur oft wieder anrechnen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört auch diese Gebühr zu den Kosten, die die Gegenseite ersetzen muss. Ein Kostenvoranschlag von mir als Sachverständigem hat den Vorteil, dass er unabhängig von einer Werkstatt erstellt wird, die den Auftrag später selbst bekommen möchte.

So gehe ich vor

Sie müssen das nicht allein entscheiden. Schicken Sie mir ein paar Fotos vom Schaden, am besten aus der Nähe und mit etwas Abstand. Ich sage Ihnen kostenlos, ob ich einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten für sinnvoll halte. Bin ich mir anhand der Fotos nicht sicher, schaue ich mir das Fahrzeug vor Ort an.

Mein Ziel ist, dass Sie weder Geld verschenken noch Kosten verursachen, die niemand übernimmt. Ein ehrliches Wort am Anfang erspart später viel Ärger mit der Versicherung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Ab wann brauche ich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Als Richtwert ab einem Schaden von rund 750 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt dann die gegnerische Versicherung das Gutachten.

Enthält ein Kostenvoranschlag die Wertminderung?

Nein. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Wertminderung, Reparaturdauer und Restwert stehen nur in einem Gutachten.

Wird ein Kostenvoranschlag von der Versicherung bezahlt?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja, er gehört zu den Kosten der Schadenfeststellung. Bei Kaskoschäden kommt es auf Ihren Vertrag an.

Kann ich mit einem Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen?

Bei kleinen Schäden ist das üblich. Bei größeren Schäden fehlen aber Wertminderung und Beweise, deshalb ist dann ein Gutachten die bessere Grundlage.

Onur Karagöz

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