Ihre Rechte

Versicherung kürzt das Gutachten: Was tun beim Prüfbericht?

Kurz gesagt

Kürzt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten mit einem Prüfbericht, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Die meisten Kürzungen betreffen immer wieder dieselben Positionen, etwa UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Stundenverrechnungssätze, die Wertminderung oder den Restwert. Zu technischen Einwänden nehme ich als Sachverständiger schriftlich Stellung, bei rechtlichen Fragen hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Nahaufnahme einer Delle am Radlauf eines Mini bei der Schadenaufnahme

Was ein Prüfbericht ist

Viele Versicherer geben eingereichte Gutachten an einen Prüfdienstleister weiter. Dort wird die Kalkulation am Schreibtisch durchgesehen, meist ohne dass jemand Ihr Fahrzeug gesehen hat. Heraus kommt ein Prüfbericht mit einer Liste von Positionen, die aus Sicht der Versicherung zu hoch oder nicht erstattungsfähig sind. Die Abrechnung, die Sie danach erhalten, liegt dann unter dem Betrag aus dem Gutachten.

Ein Prüfbericht ist kein Gutachten. Er ist eine Stellungnahme im Auftrag der Partei, die zahlen muss. Manche Einwände sind berechtigt, viele sind es nicht. Wichtig ist, dass Sie die Kürzung nicht als endgültig verstehen und keine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor die Sache geklärt ist.

Warum Versicherer kürzen

Für eine Versicherung ist jeder Schaden ein Kostenfaktor. Prüfberichte werden deshalb oft standardisiert erstellt und setzen an den Stellen an, an denen sich mit wenig Aufwand viel einsparen lässt. Viele Geschädigte akzeptieren die Abrechnung, weil sie keinen Streit wollen oder die Begriffe nicht kennen. Das ist verständlich, kostet aber im Ergebnis oft mehrere hundert Euro.

Ein gut dokumentiertes Gutachten ist der beste Schutz. Je genauer Schaden, Reparaturweg und Ansätze begründet sind, desto weniger Angriffsfläche bietet es. Ich lege deshalb bei jeder Position Wert darauf, dass sie mit Fotos, Kalkulation und Herleitung belegt ist.

Die häufigsten Kürzungen

UPE‑Aufschläge und Verbringungskosten

Viele Werkstätten berechnen auf Ersatzteile einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Hat die Werkstatt keine eigene Lackiererei, kommen Kosten für den Transport dorthin hinzu. Lassen Sie reparieren und legen die Rechnung vor, werden diese Kosten in der Regel erstattet, weil sie tatsächlich angefallen sind. Bei fiktiver Abrechnung streichen Versicherer sie gern. Ob sie dann zu ersetzen sind, hängt davon ab, ob sie in der Region üblich sind, und die Gerichte sehen das nicht einheitlich. Ich setze sie nur an, wenn markengebundene Fachwerkstätten in Köln und Umgebung sie tatsächlich berechnen.

Stundenverrechnungssätze und Verweis auf eine freie Werkstatt

Ein Klassiker ist der Hinweis, eine freie Werkstatt in der Nähe arbeite günstiger. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein solcher Verweis bei fiktiver Abrechnung nur unter Bedingungen zulässig. Die Reparatur dort muss gleichwertig sein, die Werkstatt muss für Sie mühelos erreichbar sein, und der Wechsel darf nicht unzumutbar sein. Unzumutbar ist er in der Regel bei Fahrzeugen, die nicht älter als drei Jahre sind, oder bei älteren Fahrzeugen, die nachweislich immer in der Markenwerkstatt gewartet wurden. Heben Sie deshalb Ihr Serviceheft und die Rechnungen gut auf.

Wertminderung

Die Versicherung setzt die Wertminderung oft mit einer eigenen Methode niedriger an oder streicht sie ganz, etwa mit Verweis auf das Alter. Eine feste Altersgrenze gibt es aber nicht. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Wertminderung nach einem Unfall.

Restwert-Überbieten

Beim Totalschaden legt die Versicherung manchmal ein höheres Restwertangebot vor, oft von einem überregionalen Aufkäufer. Haben Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schon zu dem Restwert aus meinem Gutachten verkauft, spielt das höhere Angebot in der Regel keine Rolle mehr. Liegt es Ihnen vor dem Verkauf vor und ist es konkret und ohne Weiteres annehmbar, sollten Sie es dagegen ernst nehmen. Wie das genau zusammenhängt, steht im Beitrag Totalschaden, was steht mir zu?

Reparaturdauer und Nutzungsausfall

Gekürzt wird auch die Zahl der Ausfalltage. Die Reparaturdauer im Gutachten ist aber keine Schätzung ins Blaue, sondern ergibt sich aus den Arbeitszeiten der Kalkulation und dem Ablauf in der Werkstatt.

Was ich als Sachverständiger tue

Wenn ich einen Prüfbericht zu meinem Gutachten bekomme, gehe ich jeden Einwand einzeln durch. Ist ein Punkt berechtigt, sage ich das offen. Ist er es nicht, nehme ich schriftlich Stellung und begründe meine Ansätze. Dafür nutze ich die Kalkulation aus DAT oder Audatex, Herstellerangaben zu Reparaturwegen, Auskünfte regionaler Werkstätten und bei Totalschäden die konkreten Restwertangebote, die ich unter anderem über die Restwertbörsen CARTV und WinValue eingeholt habe.

Eine solche Stellungnahme hat einen anderen Stellenwert als ein Anruf bei der Versicherung. Sie liegt schriftlich vor, kann von einem Anwalt verwendet werden und ist im Streitfall die Grundlage für eine Klage. In manchen Fällen wird eine Kürzung danach ganz oder teilweise zurückgenommen.

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Technische Fragen kläre ich. Viele Kürzungen sind aber rechtlicher Natur, etwa der Verweis auf eine freie Werkstatt, die Erstattung von UPE‑Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung oder eine strittige Haftungsquote. Hier ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite in der Regel auch seine Kosten.

Ich arbeite mit Anwälten für Verkehrsrecht zusammen und nenne Ihnen auf Wunsch einen Ansprechpartner. Sie können aber genauso gut einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Je früher er eingebunden ist, desto einfacher wird es meist.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  • Abrechnungsschreiben und Prüfbericht vollständig aufheben
  • Keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange Kürzungen strittig sind
  • Den Prüfbericht an mich und gegebenenfalls an Ihren Anwalt weiterleiten
  • Gezahlte Beträge annehmen, ohne auf den Rest zu verzichten
  • Nicht monatelang abwarten, sondern die Sache zügig klären

Für Schadenersatzansprüche gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Sie sind zwar nicht kurz, trotzdem sollten Sie eine Kürzung nicht liegen lassen. Je länger der Unfall zurückliegt, desto schwieriger wird es, Einzelheiten zu belegen.

Ein Mittel, das oft übersehen wird, ist die konkrete Reparatur. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben des Gutachtens in einer Fachwerkstatt reparieren und legen die Rechnung vor, entfallen viele Streitpunkte, weil dann die tatsächlich angefallenen Kosten zählen. Arbeitet die Werkstatt teurer als nötig, ohne dass Sie das erkennen konnten, trägt dieses Risiko in der Regel der Schädiger.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich einen Prüfbericht der Versicherung akzeptieren?

Nein. Ein Prüfbericht ist eine Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, kein neutrales Gutachten. Gegen unberechtigte Kürzungen können Sachverständiger und Anwalt vorgehen.

Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Bei fiktiver Abrechnung nur unter Bedingungen. Die Werkstatt muss gleichwertig und mühelos erreichbar sein, und der Verweis ist in der Regel unzumutbar bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder bei lückenloser Wartung in der Markenwerkstatt.

Wer zahlt den Anwalt, wenn die Versicherung kürzt?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Was mache ich mit einem höheren Restwertangebot der Versicherung?

Haben Sie Ihr Fahrzeug bereits zum Restwert aus dem Gutachten verkauft, ist das Angebot in der Regel unbeachtlich. Kommt es vor dem Verkauf und ist es konkret annehmbar, sollten Sie es berücksichtigen.

Onur Karagöz

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