Checkliste
Unfall gehabt: Was Sie jetzt tun sollten
Kurz gesagt
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und kümmern Sie sich um Verletzte. Fotografieren Sie dann Fahrzeuge und Unfallort, notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Zeugen und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen, die Kosten trägt die Versicherung des Gegners.

1. Unfallstelle sichern
Schalten Sie den Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Danach stellen Sie das Warndreieck auf. Innerorts reichen etwa 50 Meter Abstand, auf Landstraßen rund 100 Meter, auf der Autobahn deutlich mehr. Auf mehrspurigen Straßen, in Köln etwa auf den Ringen oder der Inneren Kanalstraße, gehen Sie mit Ihren Mitfahrern auf den Gehweg oder hinter die Leitplanke.
Gibt es Verletzte, leisten Sie Erste Hilfe und rufen die 112. Alles andere kommt danach. Ist niemand verletzt und sind die Autos noch fahrbereit, sollten Sie den Verkehr nicht länger als nötig blockieren. Machen Sie vorher ein paar Übersichtsfotos von der Endstellung, dann geht Ihnen nichts verloren, wenn Sie die Fahrzeuge an den Rand fahren.
2. Polizei rufen, wenn es nötig ist
Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, bei Fahrerflucht und wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist, sollten Sie immer die Polizei rufen. Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Lage ist das nicht zwingend. Ein polizeiliches Aktenzeichen hilft später aber oft, weil die Versicherungen dann auf eine neutrale Unfallaufnahme zurückgreifen können.
Fahren Sie einen Mietwagen, einen Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug, verlangen viele Verträge ohnehin eine polizeiliche Aufnahme. Schauen Sie im Zweifel kurz in Ihre Unterlagen. Rückt die Polizei bei einem reinen Sachschaden nicht aus, notieren Sie sich Uhrzeit und Gesprächspartner Ihres Anrufs.
3. Beweise sichern
Fotografieren Sie, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sofern das gefahrlos möglich ist. Ein Smartphone reicht völlig. Wichtig ist, dass Sie es sofort tun und lieber zu viele Bilder machen als zu wenige.
- Eine Übersicht aus etwa zehn Metern, auf der Straßenverlauf, Schilder und Ampeln zu erkennen sind
- Beide Fahrzeuge von vorne, hinten und von der Seite
- Die Schäden aus der Nähe, jeweils mit und ohne Blitz
- Das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs
- Splitter, Bremsspuren und Flüssigkeiten auf der Fahrbahn
Sprechen Sie Zeugen sofort an und notieren Sie Namen und Telefonnummern. Passanten gehen oft schnell weiter, und später findet man sie kaum wieder. Hilfreich ist auch eine kurze Sprachnotiz mit Ihrer eigenen Erinnerung an den Hergang, solange alles noch frisch ist. Für mein Gutachten sind Ihre Fotos von der Unfallstelle wertvoll, weil ich das Fahrzeug meist erst einige Stunden oder einen Tag später sehe.
4. Daten austauschen
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter
- Amtliches Kennzeichen
- Haftpflichtversicherung und, wenn möglich, Versicherungsnummer
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
Ist der Fahrer nicht der Halter, etwa bei einem Firmen- oder Mietwagen, notieren Sie beide Namen. Fehlt die Versicherung des Gegners, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 weiter. Dort bekommen Sie die Versicherung anhand des Kennzeichens.
Bei ausländischen Fahrzeugen fragen Sie nach der Grünen Karte oder fotografieren das Versicherungsdokument. In diesem Fall ist die Polizei vor Ort fast immer die bessere Wahl, weil sich die Daten später sonst nur mühsam beschaffen lassen.
5. Nichts unterschreiben, nichts zugeben
Geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab, auch keine mündliche Entschuldigung, die als Eingeständnis verstanden werden kann. Selbst wenn Sie glauben, einen Fehler gemacht zu haben, hängt die Haftung oft von Umständen ab, die man in der Aufregung nicht überblickt. Die Schuldfrage klären später die Versicherungen und im Streitfall ein Gericht.
Den Unfallhergang schildern Sie in Ruhe, wenn Sie wieder zu Hause sind. Ein gemeinsam ausgefüllter Europäischer Unfallbericht ist sinnvoll, er beschreibt aber nur den Ablauf und klärt nicht die Schuld. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift genau durch und kreuzen Sie nur an, was wirklich so passiert ist.
6. Eigenen Gutachter beauftragen
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht schuld sind. Den Schaden lassen Sie danach von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl aufnehmen, und zwar bevor repariert wird. Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter an, müssen Sie das nicht annehmen. Warum das wichtig ist, lesen Sie hier.
Rufen Sie mich einfach an, ich bin rund um die Uhr erreichbar. Ich komme in Köln und im Umland, nach Absprache auch in ganz NRW, dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, es muss also nicht fahrbereit sein. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel nach 24 Stunden. Abrechnen kann ich per Sicherungsabtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung, Sie gehen dann nicht in Vorleistung. Wie das genau funktioniert, erkläre ich unter Wer zahlt den Gutachter? und auf der Seite Ablauf.
7. Nicht vorschnell reparieren oder verkaufen
Manche Werkstatt bietet an, den Schaden gleich zu beheben, und mancher Aufkäufer steht schon am nächsten Tag vor der Tür. Warten Sie damit, bis der Schaden begutachtet ist. Ist das Fahrzeug erst repariert oder verkauft, lässt sich der Zustand nach dem Unfall kaum noch belegen. Die Versicherung kann dann Positionen bestreiten, ohne dass Sie etwas entgegensetzen können.
Eine Ausnahme gilt nur für Notmaßnahmen, etwa eine eingeschlagene Scheibe, die abgedeckt werden muss. Machen Sie davon vorher Fotos und heben Sie die Rechnung auf.
8. Was in den Tagen danach wichtig ist
- Belege sammeln, etwa für Abschleppen, Taxi oder Bahnfahrten
- Bei Schmerzen oder Verspannungen zeitnah zum Arzt gehen und den Befund aufheben
- Mietwagen erst nach Rücksprache nehmen oder Nutzungsausfall geltend machen
- Keine Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben, ohne sie prüfen zu lassen
- Bei Streit über die Schuld frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen
Nackenbeschwerden zeigen sich oft erst am nächsten Tag. Lassen Sie das ärztlich dokumentieren, auch wenn es Ihnen harmlos vorkommt. Für die Zeit ohne Auto steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall entweder ein Mietwagen oder eine Entschädigung zu. Wie viel Nutzungsausfall Ihnen pro Tag zusteht, hängt vom Fahrzeug und von der Reparaturdauer im Gutachten ab.
Wenn Sie möchten, nenne ich Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht oder eine Werkstatt, mit denen ich zusammenarbeite. Das ist ein Angebot, keine Bedingung. Sie entscheiden selbst, wen Sie beauftragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

